Fragen und Antworten
Hier findest du eine Sammlung von Fragen, die uns gestellt werden – und unsere Antworten dazu. Die Liste wird ständig erweitert und dir steht so ein aktuelles nachbarschaftliches FAQ zur Verfügung. Du interessiert dich für die Entwicklungen in deiner Umgebung? Wähle dazu den gewünschten Bezirk und ein Thema aus.
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19 Fragen & Antworten gefunden.
ALLEBezirke
Ich möchte an meinem Balkon Lichterketten anbringen. Darf ich das?
Wenn der Balkon nur dir zur Verfügung steht, also Teil deiner Wohnung ist, darfst du dort auch Weihnachtsbeleuchtung und -schmuck anbringen. Das Selbe gilt in Fenstern und der Eingangstüre deiner Wohnung.
Achte darauf, dass du nichts beschädigst, keine Nägel an Fassaden, Fenster- oder Türrahmen anbringst, und dass die Nachbarschaft nicht durch grelles oder blinkendes Licht gestört wird.
Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe, dann sollten alle Lichter abgedreht werden.
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Wir beraten kostenlos und Wien weit. Für eine persönliche Beratung wende dich an unsere ExpertInnen im nächstgelegenen GB*Stadtteilbüro.Themen: Miet- und Wohnrechtsberatung
Beantwortet am: 9. Dezember 2021
ALLEBezirke
Ich möchte Blumen auf der Fensterbank aufstellen. Worauf muss ich achten?
Blumen an den Fensterbänken sehen schön aus und haben auch einen kleinen positiven Effekt auf das Stadtklima.
Aber Achtung! Das Aufstellen von Blumenkästen auf Fensterbänken bedarf der Zustimmung der des/der Hauseigentümers/in, da es sich bei den Fenstern und Wänden um allgemeine Teile des Hauses handelt. Wende dich daher am besten an die Hausverwaltung oder direkt an die Hausinhabung.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Blumenkastenhalterungen für Fensterbänke zum Kaufen. Das Anbringen gelingt komplett ohne Bohren und die Halterung wird in die offenen Fugen des Fensters geklemmt.
Garteln in der Stadt bringt allen was! Wir sind seit vielen Jahren vor Ort in Wiens Grätzeln aktiv und informieren und beraten Dich zum Thema „Stadtgarteln“ in all unseren GB*Stadtteilbüros!
Unsere Kontaktinfos findest du hier!
Themen: Miet- und Wohnrechtsberatung | Mitmach-Projekte
Beantwortet am: 10. März 2021
ALLEBezirke
In meinem Grätzel wird zur Zeit viel gebaut. Wohin kann ich mich bei Lärm und Staub wenden?
Unsere Stadt unterliegt einem ständigen Wandel: Wohnungen werden saniert, neue Häuser gebaut, Straßen umgestaltet oder die Kanalisation erneuert. Baustellen v.a. im eigenen Haus können ziemlich an den Nerven zehren.
Auf Baustellen in deiner Umgebung muss der sogenannte „Bauführer“ für geeignete Maßnahmen sorgen, um unnötigen Baulärm zu vermeiden und die Arbeiten rasch und zügig zu Ende bringen. Lt. dem Wiener Baulärmgesetz müssen Arbeiten in der Nachbarschaft mit Rücksicht auf die Bewohner erfolgen.
Bei übermäßigen und andauernden Belastungen kannst du auch Mietzinsminderung geltend machen. Wende dich bei Fragen an deine Hausverwaltung.
Bemerkst du Risse oder bauliche Schäden im eigenen Haus so wende dich so rasch wie möglich an deine Hausverwaltung oder an die Baupolizei.
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Wir beraten kostenlos und wienweit zu wohn- und mietrechtlichen Fragen. Für eine persönliche Beratung wende dich an unsere ExpertInnen im nächstgelegenen GB*Stadtteilbüro.Themen: Aufwertung und Sanierung | Miet- und Wohnrechtsberatung
Beantwortet am: 29. Januar 2021
ALLEBezirke
Darf ich eine Kletterpflanze im Topf von meinem Fensterbrett aus an der Hausfassade hoch wachsen lassen?
Fassadenbegrünung ist eine super Sache, geht aber nur mit Zustimmung des/der Hauseigentümers/in. Wende dich daher am besten an die Hausverwaltung oder direkt an die Hausinhabung.
Du könntest auch im Vorhinein überlegen, ob du nicht gleich eine Fassadenbegrünung vom Boden aus vorschlägst. Dafür brauchst du zwar auch die Zustimmung, aber die Kletterpflanzen hätten mehr Platz zum wachsen und würden die Fassade gleichmäßig und flächendeckend begrünen. Das sieht schön aus und wirkt sich positiv auf das Stadtklima aus!
Übrigens: Die Stadt Wien fördert straßenseitige Fassadenbegrünungen mit 5.200 Euro!
Du brauchst Unterstützung?
Wir beraten dich gerne persönlich zur Fassadenbegrünung und stehen bei Fragen zur Umsetzung oder Fördermöglichkeiten zur Verfügung! Kontaktiere uns einfach im nächstgelegenen GB*Stadtteilbüro.Unsere Kontaktinfos findest du hier!
Themen: Miet- und Wohnrechtsberatung
Beantwortet am: 16. Dezember 2020
ALLEBezirke
Ich wohne in einem Altbau und mein Mietvertrag ist befristet. Ist es erlaubt, einen neuen befristeten Mietvertrag für die gleiche Wohnung abzuschließen?
Ja, sogenannte „Kettenverträge“ sind zulässig. Folgende Punkte müssen beachtet werden: Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden und die Befristung ist mit mindestens drei Jahren vereinbart.
Und beachte: Die Verlängerung eines befristeten Mietvertrages erfolgt automatisch, wenn du nach Ablauf weiter Miete bezahlst und der Vermieter sich nie bei dir gemeldet hat. Dann gilt der Mietvertrag als einmalig auf drei weitere Jahre erneuert.
Wird der Mietvertrag nach Ablauf dieser drei Jahre ein weiteres Mal nicht aufgelöst, gilt er als auf unbestimmte Zeit erneuert.Du hast noch mehr Fragen?
Wir beraten kostenlos und wienweit zu wohn- und mietrechtlichen Fragen. Für eine persönliche Beratung wende dich an unsere ExpertInnen im nächstgelegenen GB*Stadtteilbüro.Themen: Miet- und Wohnrechtsberatung
Beantwortet am: 10. Dezember 2020
ALLEBezirke
Darf ich vor meinem Geschäft einen Pflanztrog auf den Gehsteig stellen?
Super Idee! Zuerst solltest du prüfen, ob genug Platz am Gehsteig ist. Zwischen Trog und Straße müssen noch mindestens 2 Meter „Restgehsteigbreite“ frei bleiben. Mit dieser Regelung möchte die Stadt Wien sicher stellen, dass für FußgängerInnen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl genügend Platz ist, um sich ungehindert zu bewegen.
Bevor du startest, musst du einen Antrag an die Stadt Wien – Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) stellen. In einem formlosen Schreiben solltest du kurz beschreiben und skizzieren, was du vor hast und wo genau der Trog stehen soll. Einfach an post@ma46.wien.gv.at schicken und die Antwort abwarten. Achtung: Meistens ist eine Gebühr von ca. 70 Euro zu zahlen.
Pflanztröge im öffentlichen Raum machen die Stadt grüner und regen vielleicht auch andere an, aktiv zu werden. So können wir gemeinsam der Hitze in der Stadt entgegenwirken!
Du brauchst Unterstützung?
Wir stehen dir gerne bei Fragen zur Verfügung! Kontaktiere uns einfach im nächstgelegenen GB*Stadtteilbüro.Themen: Miet- und Wohnrechtsberatung
Beantwortet am: 9. Dezember 2020
ALLEBezirke
Wie funktioniert die Fernwärme in Wien?
Fernwärme Wien liefert die Wärme für über 400.000 Wohnungen und 6.800 Großkunden in Wien. Wien Energie ist der Erzeuger und Lieferant. Ablesung und Verrechnung übernehmen die Wiener Netze oder andere Dienstleistungsunternehmen (z.B. ISTA), die auch die Messgeräte zur Verfügung stellen. Welche Firma das jeweils macht, geht aus der Abrechnung oder einem eigenen Vertrag hervor.
Für die Umwelt ist Fernwärme deutlich besser als Kohle, Öl oder Gas und verbraucht um bis zu 75 Prozent weniger Energie. Die meiste Energie stammt aus vorhandener Abwärme von Kraftwerksanlagen, Industrie, Müllverbrennung etc. Über das 1.200 km lange Fernwärme-Verbundnetz wird 160 Grad Celsius heißes Wasser zu den versorgten Gebieten gebracht, wo die Wärme in sogenannten Umformerstationen direkt an die hauseigenen Systeme abgegeben wird.
Nähere Infos findest du bei den Wien Energie Servicestellen oder telefonisch beim Fernwärme-Telefon unter 0800 500 700.
Du möchtest mehr dazu wissen?
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Beantwortet am: 4. Dezember 2020
ALLEBezirke
Die Mülltonnen in unserem Haus sind sehr voll. Was kann ich tun?
Die Menge an Müll im Haus kann sich von Zeit zu Zeit durch Umbauten, Zuzug oder neue Nutzungen ändern. Gewerblicher Müll gehört in eigene Sammelbehälter.
Wende dich an deine Hausverwaltung, wenn der Bedarf an Mülltonnen oder der Standort angepasst werden soll. Diese kann in Absprache mit der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) der Stadt Wien darauf reagieren.
Müll lässt sich auch gut einsparen!
- Wenn du Müllsäcke benutzt und grosse Teile verkleinerst, reduziert sich das Gesamtvolumen und euer Müllraum bleibt sauber.
- Nimm zum Einkaufen eigene Verpackungen und Tragbeutel aus Stoff mit. So schonst du nicht nur die Umwelt, sondern auch deine Geldbörse. Altpapier kann meist im eigenen Haus gesammelt werden.
- Auch Altglas und Metalle sind wertvoll. Wo du Sammelbehälter und Müllplätze in unmittelbarer Nähe findest, kannst du online via Stadtplan checken.
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Beantwortet am: 26. November 2020
ALLEBezirke
Ich wohne in einer Altbau-Wohnung. Kann ich meinen Mietzins überprüfen lassen?
Ja, du kannst deine Miethöhe online mit dem Richtwertrechner der Stadt Wien selbst einschätzen.
Ergibt sich eine deutliche Differenz zu deinen monatlichen Zahlungen, so kannst du diese im allgemeinen innerhalb bestimmter Fristen zurückfordern.
Für eine Hauptmietzinsüberprüfung hast du bei unbefristeten Verträgen 3 Jahre ab Mietvertragsabschluss Zeit. Bei befristeten Verträgen bleibt dir diese Option bis 6 Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses.
Eine Erhöhung aufgrund einer Wertsicherungsklausel kannst du innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis zur Prüfung einreichen. Eine Überprüfung der allgemeinen Betriebskosten des Hauses, die du anteilig monatlich mit zahlst, kannst für die letzten 3 Jahre rückwirkend verlangen.
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Beantwortet am: 11. Mai 2020
ALLEBezirke
Darf ich auf meinem Balkon oder der Terrasse grillen?
Grundsätzlich ist es dir als MieterIn oder WohnungseigentümerIn erlaubt, auf der Terrasse, am Balkon oder im Garten zu grillen, solange es zu keiner Beeinträchtigung (z.B. durch Rauch) der NachbarInnen kommt. Manchmal gibt es in der Hausordnung diesbezügliche Bestimmungen.
Um die Rauch- und Geruchsentwicklung gering zu halten, verwende am besten einen Elektrogrill.
Wir empfehlen dir weiters, beim Grillen Rücksicht auf deine Nachbarschaft zu nehmen. Denn in schlimmen Fällen können Beeinträchtigungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Wir helfen dir weiter!
Für eine persönliche Beratung zu wohn- und mietrechtlichen Fragen schau einfach im nächstgelegene GB*Stadtteilbüro vorbei. Wir beraten kostenlos und wienweit!Themen: Miet- und Wohnrechtsberatung
Beantwortet am: 10. April 2020